Alle technischen Gegenstände müssen von den Herstellern oder Importeuren mit einem Typenschild (Leistungsschild) versehen und gut ablesbar angebracht werden. Diese Kennzeichnung muss alle beschreibenden, identifizierenden und klassifizierenden Daten enthalten. Welche Inhalte vorhanden sein müssen, steht in den gesetzlichen Vorschriften, in den Vorschriften von Überwachungsinstitutionen oder in den Regeln einer Branche. In vielen Branchen gibt es gesetzliche Vorschriften zum verpflichtenden Inhalt und zum Aussehen der Typenschilder.
Angaben auf dem Typenschild:
Hersteller
Bautyp bzw. Ausführung
wichtigste Leistungsdaten (Branchenabhängig)
Baujahr
Bauartzulassung
Seriennummer
Bestellnummer
CE-Kennzeichnung
Länderkennung
IP-Schutzart
(Schutzklasse)
andere Zertifizierungszeichen (DVGW, VDE, GS, DIN)