Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte. Hierbei unterscheidet man zwischen Bedarfsausweisen und Verbrauchsausweisen, die zu verschiedenen Werten kommen, weil sie auf unterschiedlichen Daten und Berechnungsverfahren beruhen.
Um den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten zu können, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen Energieausweise vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Gas, Holzpellets oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neuere Ausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus, ähnlich wie Elektrogeräte, eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf.
Handelt es sich um ein reines Wohngebäude, wird ein Energieausweis für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung. In Gebäuden, in denen es sowohl Wohnungen als auch Räume für andere Nutzungen gibt, gilt der Energieausweis nur für den Wohnbereich. Der Ausweis muss den Vorgaben des geltenden GEG entsprechen. Außerdem muss die Person, die den Ausweis ausstellt, den eigenen Namen, Anschrift, Berufsbezeichnung und das Ausstellungsdatum angeben und eigenhändig oder durch eine digitale Signatur unterschreiben. Ein Farbausdruck ist nicht vorgeschrieben.