Wie wird entschieden und wer entscheidet, ob Terrassen, Balkone etc. mit 50% oder 25% der Wohnfläche angerechnet werden?
Wir erstellen die Wohnflächenberechnung nach der aktuellen Wohnflächenverordnung. In dieser ist festgelegt, dass Terrassen und Balkone grundsätzlich mit 25 % angerechnet werden können. Sollte die Terrasse oder der Balkon jedoch eine außergewöhnlich hohe Qualität bieten, kann eine Anrechnung von 50 % auf die Wohnfläche erfolgen.
Wie die Terrassen- und Balkonflächen letztlich in der Aufmaßerstellung angerechnet werden, entscheidet der/die Aufmaßtechniker:in vor Ort und ist auch nicht verhandelbar, da diese für die Aufmaßerstellung haften.