Wenn man auf unserer Plattform eine Bestellung für Behördenauskünfte aufgibt, sei es im Paket oder als Einzelleistung, taucht zwischen den gewählten Produkten auf der Auftragsübersicht eine Position auf, die sich “Auslagen” nennt.
In dieser Position werden neben den Kosten für die Ermittlung der Grundstücksdaten (falls diese Option dazu gebucht wurde) auch die Kosten der Behörden eingetragen.
Behörden nehmen für die Bereitstellung von Auskünften in der Regel eine Gebühr, die je nach Standort und Auskunft unterschiedlich ausfällt.
Wie hoch die Gebühren der einzelnen Behörden ausfallen werden, können wir im Vorhinein nicht genau sagen. Durchschnittswerte für die einzelnen Auskünfte finden Sie hier.
Hierbei werden die Gebühren der Behörden auch zum Teil erst Monate nach der Bereitstellung der Auskünfte mitgeteilt, weswegen es auch zu einer späteren Rechnungsstellung unsererseits kommen kann.
Die Gebühren der Behörden werden kumuliert in dem Unterauftrag “Auslagen” gesammelt und in Rechnung gestellt, sobald alle Gebührenbescheide der Behörden eingetroffen sind.
Für die Onlineabrufe, wie unbeglaubigte Liegenschaftskarten und in vielen Bundesländern auch die Grundbuchauszüge, werden in der Regel keine Gebühren von den Behörden berechnet.