Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn das Verkaufsobjekt geerbt wurde?
Falls es sich bei dem zu vermarkteten Objekt um ein Erbe handelt, können folgende Unterlagen als Nachweis für ein berechtigtes Interesse eingereicht werden:
Erbschein
Sterbeurkunde
notarielles Testament
sonstiger Nachweis aus dem berechtigtes Interesse nach § 12 GBO hervorgeht
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob der Nachweis, den Sie vorliegen haben, ausreichend ist, laden Sie diesen gerne einfach mit hoch und schreiben Sie einen entsprechenden Verweis in das Kommentarfeld auf der letzten Seite des Bestellprozesses.